Ich berate auf nahezu allen Rechtsgebieten.

Aufgrund meiner Zusatzqualifikation als Fachanwältin für Familienrecht liegt mein Schwerpunkt auf dem Gebiet des Familienrechts.

Hierzu gehören insbesondere

  • Ehescheidung
  • Unterhalt
    • Kindesunterhalt
    • Ehegattenunterhalt
    • Nachscheidungsunterhalt
    • Elternunterhalt
  • Sorgerecht/Umgangsrecht
  • Hausratsteilung bei Trennung und Scheidung
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaften

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind

  • Kaufvertragsrecht
  • Miet-/Pachtrecht
  • Reiserecht
  • Vereinsrecht
  • Forderungseinzug

Beratungen in Rechtsgebieten, in denen ich nicht ausreichend kompetent bin, führe ich nicht durch und spreche gegebenenfalls anderweitige Empfehlungen aus.